Allgemeine Geschäftsbedingungen

Patrick Oberlender

Allgemeine Geschäftsbedingungen 


der Altes Zollhaus Zons



1. Zustande kommen des Vertrages



Mit dem Zusenden des Angebotes bietet Patrick Oberlender dem Interessenten den Abschluss eines Vertrages an. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragserteilung durch den Interessenten zustande. Bei mündlicher Auftragserteilung wird der Vertrag nur durch die schriftliche Bestätigung durch Patrick Oberlender wirksam.




2. Durchführung und Leistungsumfang


Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem unterschriebenen Angebot/Vertrag.

Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen abändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Patrick Oberlender.




3. Terminreservierung und Buchung


3.1 Nachdem Sie eine Anfrage bei uns platziert haben, erhalten Sie von uns umgehend ein schriftliches Angebot. Den von Ihnen angefragten Termin optionieren wir sehr gerne für Sie. Mit Eingang unseres Angebotes an Sie, gilt diese Terminoptionierung für eine Dauer von sieben Tagen. In dieser Zeit halten wir für Sie die besprochenen Räumlichkeiten frei. Optionen werden nur für jeweils einen Termin vergeben. Sollten Sie sich innerhalb des Zeitraums der Optionierung nicht zurückmelden, erlöscht Ihr Anspruch.


3.2 Innerhalb der Optionszeit teilen Sie uns bitte schriftlich mit, dass Sie aus Ihrer Optionierung eine verbindliche Reservierung machen möchten. Hierzu füllen Sie bitte die Seite 5 des aktuellen Angebots/Vertrag aus und senden diese unterschrieben an uns zurück. Nach der schriftlichen Bestätigung des Angebotes/Vertrages, erhalten Sie umgehend von uns eine Anzahlungsrechnung. Mit der Zahlung (Überweisung) der von uns gestellten Anzahlungsrechnung wird Ihre Reservierung verbindlich.




4. Zahlungsbedingungen


4.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind sämtliche Leistungen an Patrick Oberlender wie folgt fällig:


4.2 Nach Ihrer schriftlichen Buchung, erhalten Sie von uns umgehend eine Anzahlungsrechnung.


Der Auftraggeber verpflichtet sich zu einer Überweisung des Betrages in Höhe von 30% der Vertragssumme auf das Geschäftskonto von Patrick Oberlender. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage nach Rechnungsdatum. 


4.3 Acht Wochen vor dem Veranstaltungstermin erhalten Sie eine Zwischenrechnung (50% der Vertragssumme). Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage nach Rechnungsdatum. 


4.4 Den Restbetrag von 20% der Vertragssumme sowie die Abrechnung der tatsächlichen Kosten (Getränke/Personal/Verlängerungen etc.) erfolgt im Anschluss an die Veranstaltung und ist ebenfalls nach Rechnungsdatum binnen 14 Tagen fällig.


4.5 Die Zahlungen sollten per Überweisung, erfolgen. Zahlungen mit EC – oder Kreditkarten sind nicht möglich. Sollten Rechnungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum bezahlt worden sein, wird der Betrag unter Erhebung einer Mahngebühr von 25€ angemahnt. Sollte die Mahnung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mahnungseingang bezahlt worden sein, wird unverzüglich ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet. Die dadurch entstandenen Kosten werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.


4.6. Erfolgt die Anzahlung oder die Zwischenrechnung nicht fristgemäß, ist Patrick Oberlender zum Rücktritt der Dienstleistung berechtigt (unter Einhaltung der Stornobedingungen, siehe AGB´s Punkt 6.) Dieser muss schriftlich erfolgen.




5. Vertragsanpassungen


5.1 Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen. Änderungen des von Ihnen geplanten Veranstaltungsablaufes können wir nur akzeptieren, wenn Sie uns bis zehn Tage vor der Veranstaltung schriftlich mitgeteilt werden und umsetzbar sind.


5.2 Bis 10 Tage vor Veranstaltung kann die Gästezahl um max.10% nach unten korrigiert werden. Danach wird eine Unterschreitung der Personenzahl kostenmäßig nicht mehr berücksichtigt. Sollten die Änderungen nicht schriftlich zu diesem Termin vorliegen, wird die Veranstaltung, wie vereinbart, in Rechnung gestellt (auch wenn am Veranstaltungstag tatsächlich weniger Personen verzehrt haben). Eine Überschreitung wird mit denen im Vertrag niedergeschriebenen Pauschalen für Essen und Getränke nachberechnet. 




6. Stornierung des Vertrags


6.1 Innerhalb 14 Tage nach Eingang der Anzahlungsrechnung, kann der Auftraggeber kostenlos von seinem Vertrag zurücktreten.


6.2 Storniert der Auftraggeber bis 25 Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin, werden 50% der Gesamtsumme fällig und diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.


6.3 Erfolgt eine Stornierung des Auftraggebers im Zeitraum von 24 bis 8 Wochen vor dem Veranstaltungstermin, werden 75% der Gesamtsumme fällig und diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.


6.4 Bei einer Stornierung 8 Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin, werden 100% der Gesamtsumme fällig und diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.


6.5 Sollte bei den Punkten 6.2 – 6.4 es zu einer Rechnung kommen, so gilt das Zahlungsziel von 14 Tagen nach Rechnungsdatum. 


6.6 Für den Fall, dass Patrick Oberlender anstelle des geplanten und stornierten Veranstaltungstermins eine anderweitige Veranstaltung durchführen kann, erfolgt zugunsten des Auftraggebers eine anteilige Gutschrift auf die vorgenannte Rechnung. 




7. Kündigung durch Patrick Oberlender


Patrick Oberlender kann jederzeit, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls: 


– Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Auftraggebers, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein


– Patrick Oberlender begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Altes Zollhaus Zons in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Patrick Oberlender zuzurechnen ist; 


– der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist


 Im Falle von höheren Gewalteinflüssen, wie z.B. Überschwemmungen, Brand, Einbruch, Pandemie, etc. und die daraus bestehende Gefahr die Veranstaltung nicht vertragsgemäß ausführen zu können, hat Patrick Oberlender das Recht vom Vertrag zurückzutreten und kann in diesem Falle nicht schadensersatzpflichtig gemacht werden.




8. Reklamationen / Schadensanspruch


8.1 Der berechtigte Rücktritt seitens Patrick Oberlender begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Schadensersatz. 


8.2 Im Fall der Reklamation hat der Gast eventuelle Mängel unverzüglich, d.h. während der Veranstaltung dem Vertragspartner gegenüber zu rügen, so dass der Vertragspartner die Möglichkeit der Nachbesserung hat. Soweit das Rügerecht durch den Gast nicht innerhalb der o.g. Frist ausgeübt wird, ist eine spätere Reklamation (Preisminderung etc.) ausgeschlossen.


8.3 Patrick Oberlender übernimmt keine Haftung für Schäden oder Beschmutzungen an Kleidungsstücken der Gäste. Patrick Oberlender haftet insbesondere nicht für Verschmutzungen an Ball- oder Hochzeitskleidern, die aufgrund ihrer Beschaffenheit mit dem Fußboden in Berührung kommen. 


Der  Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die von Patrick Oberlender vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden.


8.4 Die Garderobenablage erfolgt kostenfrei für alle Teilnehmer. Patrick Oberlender übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. In Fällen,  in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfallseine vertragstypische Pflicht darstellt, ist die Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.


8.5 Im Übrigen sind – soweit nichts anderes geregelt – Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen. Patrick Oberlender haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers. Dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei der zwingenden Haftung wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.


8.6 Der Auftraggeber ist als Gastgeber der Veranstaltung für von seinen Gästen verursachte Beschädigungen persönlich haftbar bzw. schadensersatzpflichtig.





9. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen 


Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Auftraggebers in den Räumlichkeiten des Altes Zollhaus Zons. Patrick Oberlender übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung. 




10. Dekoration 


10.1 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial etc. hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen (z.B. B1). Patrick Oberlender ist berechtigt dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist Patrick Oberlender berechtigt, bereits angebrachte Dekoration auf Kosten des Auftraggebers zu entfernen. 


10.2 Wegen möglichen Beschädigungen sind alle in Betracht gezogenen Dekorationen, Aufbauten, Geräte etc. vorher mit Patrick Oberlender zu besprechen und erst nach schriftlicher Genehmigung ausführbar.


10.3 Wenn möglich, bitte nehmen Sie daher mitgebrachte Dekorationsgegenstände nach Ende der Veranstaltung wieder mit. Sollte dies nicht möglich sein, müssen diese Gegenstände bis spätestens 48 Stunden nach der Veranstaltung und vorheriger terminlicher Absprache abgeholt werden. Andernfalls werden diese (ggf. auf Kosten des Auftraggebers) entsorgt.




11. Dauer der Veranstaltung / Objektzustand und Nutzung des Objekts / Ansprechpartner


11.1 Das Team von Patrick Oberlender und Patrick Oberlender sind während der gesamten Planungsphase, Aufbau, Durchführung und Nachbearbeitung der Veranstaltung der alleinige Ansprechpartner des Auftraggebers. Das Hausrecht obliegt Patrick Oberlender.


11.2 Der Auftraggeber trägt das Risiko behördlicher Erlaubnis hinsichtlich der Person und der Art der Veranstaltung. Er hat technische und sonstige Anforderungen sowie Auflagen, die auf Gesetz oder behördlichen Vorschriften beruhen auf seine Kosten zu erfüllen. Der Auftraggeber hat für hinreichenden Versicherungsschutz Sorge zu tragen. 


11.3 Die Nutzungsdauer entspricht den im Vertrag festgelegten Zeitraum zur Nutzung der Räumlichkeiten des Altes Zollhaus Zons. Falls nicht schriftlich anders vereinbart, müssen die Aufräumarbeiten, Ab – bzw. Rückbau der Veranstaltung, unmittelbar nach dem Ende der Veranstaltung stattfinden. 


11.4 Im Vorfeld, jedoch spätestens mit Beginn der Aufbauarbeiten (sollten diese nicht erfolgen), wird vor dem Beginn der geplanten Veranstaltung eine Locationbegehung mit dem Auftragsgeber und Patrick Oberlender durchgeführt. Bei dieser Begehung werden alle für die Veranstaltung benötigten Räume, auf alle sichtbaren Beschädigungen überprüft. Alle Beanstandungen sind im Begehungsprotokoll  zu den entsprechenden Räumen zu markieren und müssen schriftlich niedergeschrieben werden. Führt der Auftragsgeber diese Begehung nicht durch, so kann er zu einem späteren Zeitpunkt nicht geltend machen, dass ein Schaden bereits vorhanden gewesen ist. 




12. Haftpflichtversicherung


Die Deckungssummen der durch Patrick Oberlender abgeschlossenen Haftpflichtversicherung betragen für Personen- und Sachschäden max. 5 Mio. € und für Vermögensschäden max. 100 T€. Im Schadenfall findet die Regulierung ausschließlich durch unsere Versicherung satt. Die Schadensumme darf nicht von den Rechnungen von Patrick Oberlender abgezogen oder verrechnet werden.




13. Buchungen von Fremddienstleitern (z.B. DJ / Sängerin etc.)


Der Auftraggeber erklärt , dass  er seitens Patrick Oberlender darauf hingewiesen worden ist , dass Urheberrechte bei der Wiedergabe von Musik zu beachten sind und eine Anmeldung bei der GEMA notwendig ist soweit die Wiedergabe der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. 


Die Wiedergabe eines Werkes ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.
 D.h., haben Sie Gäste zu denen Sie nicht in persönlicher Beziehung stehen, ist eine Öffentlichkeit im zuvor benannten Sinn hergestellt.
 Der Auftraggeber versichert dass die notwendige Anmeldung bei der GEMA vor der Veranstaltung erfolgt.
Sollte Patrick Oberlender wegen nicht erfolgter oder unzureichender Anmeldung in Anspruch genommen werden, so stellt  der Auftraggeber Patrick Oberlender von Forderungen seitens der GEMA frei. 




14 Nebenabreden / Vertragsänderungen


Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen. 




15 Gerichtsstand und Erfüllungsort / anzuwendendes Recht


15.1 Für das Vertragsverhältnis, seiner Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.  Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. 


15.2 Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, ist der Gerichtsstand Düsseldorf. Diese Vereinbarung gilt, wenn der Vertragspartner von Patrick Oberlender Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlicher Sondervermögen ist oder er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. 




16. Sonstiges



16.1 Wir weisen darauf hin, dass unser Objekt videoüberwacht wird.




17.Allgemeine Vertragsgrundlagen 


17.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so ist deshalb nicht der gesamte Vertrag unwirksam, sondern die unwirksame Bestimmung ist durch eine dem ganzen Zusammenhang und gewollten Sinn des Vertrages entsprechende Bestimmung zu ersetzen, falls sie nicht ersatzlos fortfallen kann. 


Beide Parteien verpflichten sich, über den Inhalt dieses Vertrages vor Dritten Stillschweigen zu bewahren.
Alle angegebenen Preise verstehen sich als Bruttopreise inklusive der am Tag der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer. 


Jegliche Haftung für unverschuldete behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, zufällige Ausfälle und Schäden und höhere Gewalt ist ausgeschlossen. 




Stand: 01.01.2023